04.07.2014
Arbeitsrecht: Das neue „Elterngeld Plus“ im Überblick
Im Bestreben, insbesondere die Arbeitsbedingungen von Frauen zu verbessern, hat das Bundeskabinett Anfang Juni einen Gesetzentwurf zur Änderung des Elterngeldes beschlossen. Die Summe der ausgezahlten Beträge soll grundsätzlich unverändert bleiben. Es ändern sich jedoch die Bezugszeiträume. So können Eltern künftig bis zu 28 Monaten Elterngeld erhalten, wenn sie Teilzeit arbeiten.
Insbesondere wurden im Gesetzentwurf zum „Elterngeld Plus“ Elterngeldhöhe, Bezugszeitraum, Flexibilisierung für Eltern mit älteren Kinder, Selbstständige sowie die Elterngeldberechnung bei Zwillingen und Mehrlingen konkretisiert. Eine ausführliche Darstellung der neuen Regelungen zum Elterngeld Plus hat der Verlag Dr. Otto Schmidt auf seinem Blog Arbeitsrechtberater veröffentlicht.
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