10.12.2013
BAG zum Anspruch auf Weihnachtsgeld trotz Kündigung
Mit einer Gratifikation oder Sonderzahlung wie dem Weihnachtsgeld möchte der Arbeitgeber den Arbeitnehmer belohnen und motivieren. Man unterscheidet zwischen Sonderzahlungen als Dank für Betriebstreue oder als Belohnung für erbrachte Arbeitsleistung. Es gibt auch Mischformen, wozu das Weihnachtsgeld gehört.
Im vorliegenden Fall hatte der Arbeitgeber die Zahlung des Weihnachtsgeldes an das Fortbestehen des Arbeitsverhältnisses bis zum Stichtag Ende des Jahres geknüpft. Der Arbeitgeber verweigerte einem gekündigten Arbeitnehmer nun die Zahlung des Weihnachtsgeldes mit Verweis auf die Stichtagsklausel. Das Bundesarbeitsgericht (BAG) hat mit Urteil vom 13. November 2013, Az: 10 AZR 848/12 über den Fall entschieden und kam zu dem Schluss, dass die vorliegende Stichtagsklausel unwirksam ist und gegen § 307 Absatz 1 Satz 1 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) verstößt. Der Arbeitsnehmer hat somit Anspruch auf eine anteilige Zahlung des Weihnachtsgeldes.
Ausführlicher stellt Sonja Reiff, Rechtsanwältin für Arbeitsrecht in unserer Kanzlei, das Urteil auf Ihrem Weblog vor:
http://www.arbeitsrecht-frankfurt.info/neue-entscheidung-des-bag-zum-weihnachtsgeld-bei-gekuendigtem-arbeitsverhaeltnis/
Tag-It: Weihnachtsgeld, Kündigung, Arbeitsvertrag, Gratifikationen, Rechtsanwalt Arbeitsrecht Frankfurt, Urteil Bundesarbeitsgericht