07.05.2013
Neue Mindestlöhne: Bundesregierung stellt Übersicht von Mindestlöhnen auf Ihrer Website bereit.
Für rund 114.000 Beschäftigte im Maler- und Lackiererhandwerk gelten seit dem 1. Mai 2013 neue Lohnuntergrenzen. Die Rechtsverordnung zum Mindestlohn im Maler- und Lackiererhandwerk legt den Mindestlohn für Beschäftigte der Branche verbindlich fest und verpflichtet inländische wie ausländische Arbeitgeber im Maler- und Lackiererhandwerk, den tariflichen Mindestlohn zu zahlen.
Im Laufe des noch jungen Jahres wurden auch für andere Branchen entsprechende Verordnungen erlassen, so zum Beispiel für rund 175.000 Beschäftigte in der Abfallwirtschaft oder für angehende Schornsteinfeger. In einem Interview vom 13. März 2013 sprach sich auch Bundeskanzlerin Merkel für branchenbezogene Lohnuntergrenzen aus. Während der überwiegend von der Opposition geführte Bundesrat weiterhin für die Festsetzung eines branchenübergreifenden einheitlichen Mindestlohns plädiert und hierzu am 1. März 2013 auch den Entwurf eines entsprechenden Gesetzes über die Festsetzung des Mindestlohns (MinLohnG) beschlossen hatte.
Auf der Internetseite der Bundesregierung können Sie als PDF eine Übersicht über aktuell geltende Mindestlöhne herunterladen.
Das Interview zu Gehaltsentwicklungen und Mindestlöhnen der „Freien Presse“ mit Bundeskanzlerin Merkel finden Sie hier:
http://www.bundesregierung.de/Content/DE/Interview/2013/03/2013-03-12-merkel-fp.html
Den Entwurf des Gesetzes über die Festsetzung des Mindestlohns (MinLohnG) der Bundesländer können Sie hier als PDF herunterladen:
http://www.arbrb.de/media/136-13.pdf
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