08.03.2013
Steuerfreie Arbeitgebererstattung: Reisekosten bei Aus- und Fortbildung
Ein Arbeitnehmer kann höchstens eine regelmäßige Arbeitsstätte innehaben. Diese Auffassung bestätigt der Bundesfinanzhof nun erneut in einem Urteil vom 22. November 2012 und stärkt damit die Position der Steuerzahler bei der Anerkennung von Reisekosten für Aus- und Fortbildungen.
Findet die Aus- oder Fortbildung im Rahmen eines Dienstverhältnisses statt, kann der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer die Fahrten zur Bildungsstätte demnach als Fahrtkosten in Höhe von 0,30 Euro pro gefahrenem Kilometer erstatten. Die Erstattung liegt hier also doppelt so hoch, wie die Entfernungspauschale. Hinzu kommen Verpflegungspauschalen bei mindestens achtstündiger Abwesenheit sowie ggf. Übernachkosten, nach tatsächlichem Aufwand.
Übrigens: Werden diese Kosten nicht vom Arbeitgeber übernommen, besteht für den Arbeitnehmer auch die Möglichkeit, sie als Werbungskosten in der Einkommenssteuererklärung abzuziehen.
Ausführlich beschäftig ein aktueller Beitrag im Personalmagazin von Haufe.de mit der Rechtsprechung zu diesem Sachverhalt:
Steuerfreie Arbeitgebererstattung – Reisekostenerstattung bei Aus- und Fortbildung
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