28.01.2025

Telefonaktion der Frankfurter Rundschau in Kooperation mit der Notarkammer Frankfurt am Main

Familienrecht: Trennung, Scheidung, Unterhalt, Sorgerecht

Donnerstag 13. März 2025
17:00 – 19:00 Uhr

Um an der Telefonaktion teilzunehmen, rufen Sie Frau Notarin Bettina Selzer einfach im o.g. Zeitfenster an und stellen Ihre Fragen.

Telefon: 069 723018 

Am 13. März 2025 von 17:00 bis 19:00 Uhr haben Sie die Möglichkeit, sich im Rahmen einer kostenfreien Telefonaktion der Frankfurter Rundschau in Kooperation mit der Notarkammer Frankfurt am Main zum Thema Trennung und Scheidung beraten zu lassen.

Notarin Eva-Maria Backmeister, Notar Heinz Georg Muckermann sowie Notarin Bettina Selzer beantworten hier Ihre Fragen zu wichtigen Themen wie:

  • Trennung und Scheidung: Was sollte im Trennungsjahr geregelt werden?
  • Unterhalt: Wer zahlt was und in welcher Höhe?
  • Zugewinnausgleich und Vermögensaufteilung: Wie funktioniert der Wechsel des Güterstandes?
  • Sorgerecht und Umgangsregelungen: Welche Möglichkeiten gibt es für Eltern?

Worum geht es?

Scheiden tut weh, weiß der Volksmund. Wenn sich Ehepaare trennen, durchleben sie oft Trauer, Wut oder Enttäuschung. Aber gerade jetzt ist es wichtig, rechtliche Klarheit zu haben und möglichst gemeinsam die beste Lösung für die vielen anstehenden Fragen zu finden.

Eine sofortige Scheidung ist bis auf wenige Härtefälle nicht möglich. Die Noch-Ehegatten müssen mindestens ein Jahr lang „von Tisch und Bett getrennt“ leben. Scheidungswillige Paare sollten dieses Trennungsjahr nutzen, um grundlegende Regelungen in einer notariellen Trennungs- oder Scheidungsfolgenvereinbarung festzuhalten.

Die Dokumente beziehen sich auf verschiedene Phasen des Ehe-Aus, betreffen aber meist dieselben Fragen: Sagt zum Beispiel einer der Ex-Partner dem anderen Trennungs- oder nachehelichen Unterhalt zu und in welcher Höhe? Wie sollen während der Ehe ungleich erworbene Versorgungsansprüche ausgeglichen werden?

Oft sollen bei einer Trennung schnellstmöglich die Vermögen klar separiert werden. Wird eine bestehende Zugewinn- durch eine Gütergemeinschaft ersetzt, entsteht ein Anspruch auf Zugewinnausgleich. Der Wechsel des Güterstandes und die Details des Ausgleichs sollten in der Vereinbarung geregelt werden.

Hat das Paar gemeinsame Kinder, kann es den Umgang und das Sorgerecht regeln. Auch der Kindesunterhalt kann vereinbart werden. Hierbei ist allerdings zu beachten, dass jedweder auf die Zukunft gerichtete Verzicht unwirksam ist. Generell stehen Absprachen über die gemeinsamen Kinder stets unter Vorbehalt. Ein Gericht kann sie ändern, falls das Kindeswohl dies erfordert.

Wenn sich die Ex-Partner in den meisten Punkten einigen, können sie oft ein langes, unnötig teures Scheidungsverfahren vermeiden. Eine Trennungs- oder Scheidungsfolgenvereinbarung muss fast immer von einem Notar beurkundet werden. Dieser ist verpflichtet, beide Noch-Eheleute unparteiisch zu beraten, sodass keine Seite unangemessen benachteiligt wird.

Viele Regelungen lassen sich alternativ in einem notariellen Ehevertrag vorwegnehmen. Das kann auch nach etlichen Ehejahren und ohne die Absicht, sich zu trennen, sinnvoll sein: beispielsweise, weil sich Familienplanung, Karriere oder Eigentumsverhältnisse deutlich anders entwickelt haben, als bei der Heirat absehbar war.

Nutzen Sie die Gelegenheit zu einer kostenfreien Erstinformation durch drei Experten der Notarkammer Frankfurt am Main.

Um möglichst vielen Lesern die Teilnahme zu ermöglichen, können keine konkreten Rechtsschritte besprochen werden.

Notarin Bettina Selzer freut sich auf Ihren Anruf!

 

Weiterführende Informationen zum Thema:

Was ist eine Scheidungsfolgenvereinbarung?

Die Trennungs- und Scheidungsfolgenvereinbarung

Ratgeber Ehevertrag: Für wen ist er sinnvoll und wie wird er geschlossen?