27.09.2023

Die Scheidungsfolgenvereinbarung für eine einvernehmliche Scheidung

Von Notarin Bettina Selzer

Viele Ehepaare, die sich trennen, möchten sich einvernehmlich einigen und ein langes Scheidungsverfahren vermeiden. Vor einer Scheidung bietet sich daher das Aufsetzen einer Scheidungsfolgenvereinbarung an. Die Scheidungsfolgenvereinbarung ist ein Ehevertrag, der die Scheidungsfolgen regelt.

Zugewinnausgleich, Versorgungsausgleich, Umgangsrecht und nachehelicher Unterhalt können vor der Scheidung einvernehmlich geregelt werden, ohne eine streitige Scheidung vor Gericht zu riskieren. Gerade wenn gemeinsame Kinder vorhanden sind, ist dieser Weg zu bevorzugen, auch wegen der psychischen Belastungen während eines langjährigen Gerichtsverfahrens.

Beurkundung der Scheidungsfolgenvereinbarung und Beratung beim Notar

Die Scheidungsfolgenvereinbarung muss notariell beurkundet werden. Daher bietet es sich an, auch die Beratung beim Notar in Anspruch zu nehmen. Diese ist mit den Gebühren für die Beurkundung bereits abgegolten. So können unnötige Kosten für einen Rechtsanwalt vermieden werden.

Der Notar ist verpflichtet, Sie unparteiisch zu beraten und darauf zu achten, dass keiner der Beteiligten unangemessen benachteiligt wird. Besteht keine Einigkeit, kann es daher sinnvoll sein, sich dennoch einseitig durch einen Anwalt vertreten zu lassen. Der Notar wird Sie darauf hinweisen, wenn er es für notwendig hält.

Wenn sich im Vermögen die gemeinsam bewohnte Immobilie befindet, sollten Sie sich auf jeden Fall auch steuerlich beraten und die vom Notar erstellte Scheidungsfolgenvereinbarung überprüfen lassen, damit Sie keine ungewollten steuerlichen Folgen überraschen. Das gleiche gilt für Unternehmer mit Betriebsvermögen oder für vermögende Privatpersonen mit Immobilienvermögen.

Nach der Beurkundung der Scheidungsfolgenvereinbarung beim Notar können die Ehegatten einem Scheidungsverfahren gelassen entgegensehen. Das Gericht hält sich in der Regel an die getroffenen Vereinbarungen. Für die einvernehmliche Scheidung wird dann auch nur ein Anwalt benötigt, was weitere Kosten spart.

Weitere Informationen zum Thema:

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