Unternehmervorsorgevollmacht
Was ist eine Unternehmervorsorgevollmacht (auch Unternehmervollmacht)?
Die Vorsorgevollmacht des Unternehmers für das Unternehmen ist eine besondere Form einer widerruflichen Generalvollmacht. Sie dient zur Absicherung der Handlungsfähigkeit des Unternehmens, wenn der Gesellschafter aus gesundheitlichen Gründen seinen Aufgaben nicht nachkommen kann oder geschäftsunfähig wird.
Ohne eine entsprechende Absicherung kann es zu schwerwiegenden Konsequenzen kommen, bis hin zur Insolvenz des Unternehmens, denn im Fall der Geschäftsunfähigkeit entfällt nicht nur kraft Gesetzes die Organstellung als Geschäftsführer bei der GmbH bzw. die Vorstandsfunktion innerhalb der AG.
Auch können keine wirksamen Gesellschafterbeschlüsse getroffen werden, und somit auch kein neuer Geschäftsführer bestellt werden.
Zwar kann das Amtsgericht für den geschäftsunfähigen Unternehmer einen gesetzlichen Betreuer bestimmen. Oftmals wird dieser Unternehmensentscheidungen nicht adäquat treffen (können).
Ist der geschäftsunfähige Gesellschafter und zugleich alleiniger Geschäftsführer, so wird die Gesellschaft damit erst einmal handlungsunfähig. Es droht der Verlust der Geschäftsführung nach innen und der Vertretungsbefugnis nach außen. Selbst einfache Aufgaben wie Banküberweisungen oder der Abschluss neuer Kundenverträge sind dann unter Umständen nicht möglich, wenn den Mitarbeitenden die entsprechende Autorisierung fehlt.
Eine durchdachte Vorsorgeplanung mittels Unternehmervorsorgevollmacht ist daher dringend anzuraten. Insbesondere gilt dies für Einzelunternehmer und kleine bis mittlere Unternehmen, die stark von der Person des geschäftsführenden Unternehmers / Gesellschafters abhängig sind.
Für Kapitalgesellschaften empfiehlt es sich, eine Vorsorgevollmacht zu errichten, die ausdrücklich die Wahrnehmung der Gesellschafterrechte beinhaltet. Die Geschäftsführungsbefugnis kann hier jedoch nicht vollständig auf eine andere Person durch Vollmacht übertragen werden. Eine organschaftliche Vertretung durch einen Bevollmächtigten ist rechtlich unzulässig. Bei Personengesellschaften (KG, OHG und BGB-Gesellschaften) kann der geschäftsführende Gesellschafter hingegen eine umfassende Vollmacht erteilen.
Die Unternehmervollmacht ist ein wichtiges Instrument, um die Kontrolle über das eigene Unternehmen auch in unvorhergesehenen Situationen zu behalten. Mit der Vollmacht kann eine Person des Vertrauens bestimmt werden, die im Falle von Krankheit oder Unfall des Unternehmers die Geschäfte weiterführt und Entscheidungen trifft. Dabei ist es wichtig, dass die Vollmacht klar formuliert und auf die individuellen Bedürfnisse des Unternehmers angepasst ist.
Ausführlicher haben wir dieses Thema im folgenden Fachbeitrag beschrieben: