09.12.2022

Gesetzlichen Änderungen in der Immobilienbewertung und mögliche Auswirkungen auf die Besteuerung von Immobilienschenkungen und Erbschaft ab 2023

Über die bevorstehende Anpassung des Bewertungsgesetzes für Immobilien hatten wir bereits in einem eigenen Fachbeitrag hier auf der Website berichtet. Das Verschenken und Vererben von Immobilien könnte dadurch deutlich teurer werden. Nun wurde Notarin Sonja Reiff auch im Rahmen der Berichterstattung von Berliner Zeitung (BZ) und Frankfurter Rundschau (FR) als Expertin zu diesem Thema befragt.

Der Presseartikel von Autorin Mechthild Henneke verdeutlicht anhand konkreter Beispiele den Sachverhalt und die damit verbundene Problematik für Hausbesitzer und Wohnungseigentümer. Verschiedene Experten kommen zu Wort. Im schlimmsten Fall kann die geplante Neubewertung von Immobilienbesitz sogar die Notwendigkeit eines Verkaufs der Immobilie bedeuten, um die entstehende Steuerforderung im Erbfall zu bedienen.

Haus & Grund-Präsident Kai Warnecke fordert daher, dass sich die Länder zügig auf höhere Freibeträge bei der Erbschafts- und Schenkungssteuer verständigen müssten. Ob und inwiefern dies erfolgen wird, ist unklar.

Notarin Sonja Reiff erläutert daraufhin, welche anderen Maßnahmen Immobilienbesitzer nun ergreifen können, um eine mögliche Steuerbelastung zu minimieren und den Bestand der eigenen Immobilie zu schützen. Durch gezielte Schenkungen unterhalb der Freibeträge kann das Immobilienvermögen nämlich auch in Teilen übertragen werden, ohne dass hierfür Steuern anfallen.

„Um das erarbeitete Vermögen gut an die nächste Generation rüberzubringen, ist eine Übertragung zu Lebzeiten eine bedenkenswerte Option. Gerade bei größeren Vermögen macht es aus steuerlicher Sicht Sinn, Immobilien frühzeitig auf Kinder zu übertragen. Immobilien können dabei in mehrfachen Tranchen übertragen werden. Immobilienbesitzer können die Hälfte, ein Drittel oder weniger übertragen. Je nach Wert der Wohnung und begleitenden Umständen der Übertragung. Nach zehn Jahren entsteht der Steuerfreibetrag wieder neu. Dann kann ein weiterer Teil einer Wohnung oder eines Hauses an die Nachfahren überschrieben werden. Gleiches gilt, wenn der Erbfall mindestens zehn Jahre nach der Schenkung erfolgt“, erklärt Notarin Sonja Reiff in den Presseartikeln von BZ und FR.

Im Weiteren geht sie auch auf oftmals anzuratende vertragliche Gestaltungsmöglichkeiten bei der lebzeitigen Immobilienübertragung ein, z. B. durch Wohnungsrecht, Nießbrauchrecht und Rückforderungsrechte. Wenn Immobilienbesitz an die Nachkommen übertragen wird, aber weiterhin von den Eltern genutzt werden soll, sollte hier Rechtssicherheit geschaffen werden.

Eine eingehende Beratung durch Notar und Steuerberater, abgestimmt auf die individuelle Situation, ist daher dringend angeraten.

Den Beitrag der BZ „Neue Bewertung von Immobilien: Was ändert sich bei der Besteuerung?“ können Sie hier online einsehen.

Mit ähnlichem Inhalt erschien er zudem in der Printausgabe der Frankfurter Rundschau vom 5. Dezember 2022:

Notarin Reiff in der FR zur Immobilienbewertung

Weitere hilfreiche Informationen zum Thema haben wir hier für Sie zusammengestellt:

Das Schenken oder das Vererben von Immobilien könnte ab 2023 teurer werden

Übertragung von Immobilien an die Kinder oder Enkel: Vorteile durch eine vermögensverwaltende Personengesellschaft

Die lebzeitige Übertragung von Immobilien oder auch Immobilienschenkung