08.09.2021
Die Exklusivitätsvereinbarung beim gewerblichen Immobilienkauf
Exklusivitätsvereinbarungen sind beim gewerblichen Immobilienkauf ein oft genutztes Mittel, um vorab die Eignung prüfen zu können. Bettina Selzer, Notar in Frankfurt, gibt einen Überblick.
Frankfurt, 8. September 2021 – Bevor sich ein gewerblicher Käufer dazu entschließt, eine Immobilie zu kaufen, wird er in der Regel zunächst prüfen wollen, ob die Immobilie für seine Zwecke überhaupt geeignet ist. Um die rechtlichen, steuerlichen und baurechtlichen Risiken besser abschätzen zu können, fordert der gewerbliche Kaufinteressent häufig vom Verkäufer die Unterzeichnung einer Exklusivitätsvereinbarung oder eines Letter of Intent (L.O.I.).
Die Exklusivitätsvereinbarung umfasst meist das Recht des Käufers für einen bestimmten Zeitraum alleine mit dem Verkäufer über die Gewerbeimmobilie zu verhandeln. Der Verkäufer darf die Immobilie in dieser Zeit nicht an einen Dritten verkaufen. Bei einem Verstoß gegen die Vereinbarung durch parallele Verhandlungen mit Dritten droht dem Verkäufer Schadensersatz. Auch wenn diese Vereinbarung nicht beurkundet werden muss, kann der Schadensersatzanspruch gegebenenfalls erfolgreich gerichtlich durchgesetzt werden.
Beim gewerblichen Immobilienverkauf muss der Verkäufer regelmäßig hierzu bereit sein und auch sämtliche Informationen über den Kaufgegenstand zur Verfügung stellen. Er sollte jedoch auch auf den Erhalt einer Gegenleistung achten. Geheimhaltungspflichten sind selbstverständlich. Für den Verkäufer ist weiterhin wichtig darauf zu achten, dass er vom potentiellen Käufer einen Nachweis über dessen Liquidität, bestenfalls eine Sicherung des Kaufpreisanspruchs durch eine Bankbürgschaft zu Beginn des Prüfungsverfahrens erhält. Zudem sollte vorher geklärt sein, wer die Rechtsanwaltskosten des Verkäufers trägt, wenn der Kaufinteressent sich gegen einen Kauf der Immobilie entscheidet.
Weitere Informationen bietet der Fachbeitrag „Die Exklusivitätsvereinbarung beim gewerblichen Immobilienkauf“ von Bettina Selzer, Notar Frankfurt:
Notarin Bettina Selzer, Frankfurt, zur Exklusivitätsvereinbarung beim gewerblichen Immobilienkauf
Selzer Reiff Notare, Frankfurt
In ihrem Notarbüro in Frankfurt am Main bieten Notarin Bettina Selzer und Notarin Sonja Reiff sämtliche notariellen Dienstleistungen in allen Rechtsgebieten an, unter anderem im Erbrecht, im Handelsrecht und Gesellschaftsrecht, im Grundstücks- und Immobilienrecht sowie im Familienrecht und bei klassischen Treuhandtätigkeiten.
Im Bereich des Immobilienrechts sowie beim Kauf und Verkauf von Gewerbeimmobilien besitzen die Notare umfangreiche Expertise. Sie beraten und unterstützen beispielsweise bei der Bestellung von Vorkaufsrechten, Grundstückskaufverträge, Immobilienkaufverträgen, Wohnungskaufverträge, Grundstücksübertragungsverträge (Schenkungen unter Ehegatten, Verwandten, vorweggenommene Erbfolge), Bauträgerverträge und Vorbereitung und Beurkundung von Teilungserklärungen (Neubauten und Sanierungsobjekte), Bildung von Wohnungseigentum, Bestellung von Grundschulden und Hypotheken, Bestellung von Dienstbarkeiten (Grunddienstbarkeiten, Nießbrauch, Wohnungsrecht, Reallasten) sowie der Begründung von Erbbaurechten und Erbbaurechtskaufverträgen.
Die Kanzlei existiert bereits seit 1998. Inzwischen sind die beiden Notarinnen RA Bettina Selzer und RA Sonja Reiff ausschließlich im notariellen Bereich tätig. Die Kanzleiräume liegen in Frankfurt am Main in zentraler Lage nahe der Alten Oper im Westend (U-Bahn Alte Oper und S-Bahn Taunusanlage).
Leistungsübersicht im Familienrecht:
https://www.selzer-reiff.de/leistungen/immobilienrecht-notar/
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