Gütergemeinschaft

Mit einem Ehevertrag können die Ehegatten einen zum gesetzlichen Güterstand der Zugewinngemeinschaft abweichenden Güterstand wählen. Einer der wählbaren Güterstände ist die Gütergemeinschaft.

Alles an Vermögen, das die Eheleute mit in die Ehe einbringen oder in der Ehe erwerben, ist gemeinsames Vermögen und wird von den Eheleuten gemeinsam verwaltet. Im Ehevertrag oder durch Bestimmung eines Dritten (z.B. in einem Testament oder bei einer Schenkung) können bestimmte Vermögensgegenstände zum Vorbehaltsgut erklärt werden. Dieses Vorbehaltsgut kann dann der jeweilige Ehegatte alleine und auf eigene Rechnung verwalten. Rechtsgeschäftlich nicht übertragbares Vermögen (z.B. Nießbrauch) ist automatisch Sondergut. Dieses wird von dem Ehegatten alleine verwaltet, aber auf Rechnung der Eheleute.

Bei Beendigung der Gütergemeinschaft wird die Auseinandersetzung des Vermögens nach den gesetzlichen Vorgaben durchgeführt.

Die Gütergemeinschaft hat vor allem steuerrechtliche Nachteile. Verstirbt der weniger vermögende Ehegatte, dann muss der längerlebende Ehegatte Vermögen versteuern, welches ihm bereits einmal gehört hat.

Auch hat die Gütergemeinschaft schenkungssteuerliche Nachteile bei höherem Vermögen. Wird ehevertraglich die Gütergemeinschaft vereinbart, dann unterfällt die Bereicherung des nicht so vermögenden Ehegattens der Schenkungssteuer. Natürlich wird dies nur relevant, wenn der Steuerfreibetrag von 500.000,00 € überschritten wird.

Des Weiteren können bei Betriebsvermögen einkommenssteuerliche Nachteile entstehen.

Auch haftungsrechtlich ist die Gütergemeinschaft im Gegensatz zur Zugewinngemeinschaft nachteilig. So haftet für Schulden eines Ehegatten nicht nur das Gesamtgut, sondern bei gemeinsamer Verwaltung durch beide Ehegatten auch beide Ehegatten persönlich mit ihrem Vorbehalts- und Sondergut.

Zudem können sich durch die Vereinbarung der Gütergemeinschaft Pflichtteilsansprüche von enterbten Kindern erhöhen, was ja gerade nicht gewünscht wird.

Aufgrund der vorbezeichneten Nachteile der Gütergemeinschaft wird diese heutzutage nur noch sehr selten vereinbart und empfohlen.