29.06.2011
Kündigungsrecht: Fußball-WM führt nicht zur fristlosen Kündigung
Schaut ein Verkäufer während der Arbeitszeit ein Spiel der Fußball-Weltmeisterschaft im Fernsehen, darf er deshalb nicht fristlos gekündigt werden.
Hierauf machte das Arbeitsgericht Frankfurt a.M. im Fall eines Verkäufers aufmerksam. Dieser hatte während der Fußball-WM einen Fernseher mitgebracht und im Verkaufsraum aufgestellt. Hier lief während der Vorrunde ein Spiel. Der wenig fußballbegeisterte Arbeitgeber warf ihm daraufhin Arbeitszeitbetrug vor und kündigte das Arbeitsverhältnis fristlos.
Seiner Argumentation, der Verkäufer werde nicht dafür bezahlt, während der Arbeitszeit seinen Hobbys nachzugehen, wollte sich das Arbeitsgericht jedoch nicht anschließen. Vielmehr besitze Fußball gerade während einer Weltmeisterschaft einen solchen Stellenwert in der Gesellschaft, dass das Verhalten des Verkäufers als „sozialadäquat“, also angemessen angesehen werden könne. Es hätte daher zumindest vorher abgemahnt werden müssen.
Hinweis: Die Entscheidung ist jedoch kein Freibrief für die jetzt in Deutschland stattfindende Frauen-Fußball-WM. Das Fußball-Schauen während der Arbeitszeit kann nämlich ohne weiteres zu einer Abmahnung führen. Es sollte daher immer vorher eine Klärung mit dem Arbeitgeber herbeigeführt werden (Arbeitsgericht Frankfurt a.M., 7 Ca 4868/10).
Quelle: IWW Institut für Wirtschaftspublizistik Verlag Steuern – Recht – Wirtschaft GmbH & Co. KG