Zweiwochenfrist
Wird ein Immobilienkaufvertrag zwischen einem Unternehmen und einem Verbraucher geschlossen (Verbrauchervertrag, Bauträgervertrag), so ist der Notar verpflichtet, den Entwurf des Vertrages dem Verbraucher mindestens 14-Tage vor Beurkundungstermin zu übermitteln, so dass der Verbraucher ausreichend Gelegenheit hat, sich mit dem Vertrag auseinanderzusetzten. Es handelt sich um eine Verbraucherschutzvorschrift, so dass Ausnahmen von dieser Frist nur in ganz engen Grenzen möglich sind.