Stammkapital
Das Stammkapital einer GmbH muss nach § 5 GmbHG mindestens 25.000 € betragen. Zudem musste die Summe aller Nennbeträge von sämtlichen Geschäftsanteilen der GmbH mit dem Stammkapital übereinstimmen. Es wird bei Gründung von den Gründungsgesellschaftern als Einlage auf die jeweils von ihnen übernommenen Geschäftsanteile erbracht. Das Stammkapital der Gesellschaft muss erhalten werden, wobei dies der Fall ist, wenn in der Bilanz zu Buchwerten die Aktiva nach Abzug der Schulden mindestens das Stammkapital ergeben. Ist die Hälfte des Stammkapitals verloren, so ist nach § 49 Abs. 3 GmbHG unverzüglich eine Gesellschafterversammlung einzuberufen.