Pflichtteilsverzichtsvertrag
Der Pflichtteilsverzichtsvertrag ist ein notarieller Vertrag zwischen dem Erblasser und einem ihm gegenüber Pflichtteilsberechtigten, in dem der Pflichtteilsberechtigte auf seinen Pflichtteil verzichtet. Der Pflichtteilverzichtsvertrag kann von dem Erblasser nach § 2347 Abs. 2 BGB nur persönlich abgeschlossen werden. Das bedeutet, dass eine Stellvertretung in diesem Fall nicht möglich ist. Der Verzichtende kann sich jedoch vertreten lassen. Der Pflichtteilsverzicht muss sich nicht auf den gesamten Nachlass beziehen, sondern kann sich auch auf einzelne Nachlassgegenstände beschränken. Auch kann der Pflichtteilsverzicht von einer Gegenleistung (Abfindung) abhängig gemacht oder auflösend bedingt erklärt werden.