Identitätserklärung
Wird in einem Grundstückskaufvertrag nur eine Teilfläche eines Grundstücks verkauft, die noch nicht vermessen ist und wobei das Grundstück auch noch nicht entsprechend geteilt ist, dann muss zur Eigentumsumschreibung eine Identitätserklärung abgegeben werden, in der das nun neu vermessene und mit einer neuen Flurstücknummer bezeichnete verkaufte Grundstück bezeichnet wird. Zur Abgabe der Identitätserklärung kann bereits im Grundstückskaufvertrag der Notar bevollmächtigt werden. Dies reicht jedoch nur dann aus, wenn das vermessene Grundstück auch mit dem im Vertrag bezeichneten Grundstück genau übereinstimmt. Falls das nicht der Fall ist, muss die Auflassung erneut erklärt werden.