GmbH & Co.KG
Bei der GmbH & Co.KG handelt es sich um eine Kommanditgesellschaft (KG) und somit eine Personengesellschaft. Diese besteht aus der persönlich haftenden Komplementärin und den Kommanditisten, welche nur auf ihre Einlage beschränkt haften. Bei der GmbH & Co.KG ist die Komplementärin eine GmbH, so dass deren Haftung auf das Gesellschaftsvermögen der GmbH beschränkt ist. Die GmbH & Co.KG wird durch die GmbH vertreten und diese wiederum durch ihre Geschäftsführer.