GmbH
Die Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) ist eine Kapitalgesellschaft. Sie muss von mindestens einem Gesellschafter gegründet werden und muss ein Mindeststammkapital von 25.000 € aufweisen. Sie besteht zudem aus Geschäftsanteilen mit einem Nennbetrag, der die Summe des Stammkapitals ergeben muss. Die Gründungsgesellschafter übernehmen die Geschäftsanteile der GmbH und sind verpflichtet, das auf die jeweiligen Geschäftsanteile fallende Stammkapital einzuzahlen, mindestens jedoch ¼ auf jeden Geschäftsanteil und insgesamt mindestens die Hälfte des Mindeststammkapitals und somit 12.500,00 €. Es muss mindestens eine natürliche Person als Geschäftsführer bestellt sein, der die GmbH nach außen vertritt. Es ist eine Bargründung oder eine Sachgründung möglich. Bei letzterem wird das Stammkapital nicht durch Bareinzahlung erbracht, sondern durch die Einbringung von Sachen (bspw. Einbringung eines Unternehmens). Die Gründung der GmbH ist beurkundungspflichtig. Bei Gründung ist auch der Gesellschaftsvertrag der GmbH festzustellen und als Anlage zur Gründungsurkunde zu nehmen. Sämtliche Geschäftsführer müssen die Eintragung der neu gegründeten GmbH zum Handelsregister anmelden und eine Liste der Gesellschafter unterschreiben und durch den Notar miteinreichen lassen. Die Haftung der GmbH ist auf das Gesellschaftsvermögen beschränkt, so dass die Gesellschafter nicht mit ihrem Privatvermögen haften.