Ehebedingte Zuwendung
Die ehebedingte Zuwendung ist eine Schenkung eines Ehegatten an den anderen, die nicht zur Gewährung von Unterhalt erfolgt. Der Ehegatte geht bei der Zuwendung davon aus, dass die Ehe Bestand hat. Typische Beispiele sind die Übertragung einer hälftigen Immobilie an den Ehegatten, die zuvor im Alleineigentum des anderen Ehegatten lag. Das Zurückfordern ehebedingter Zuwendungen bei Scheitern der Ehe ist in den meisten Fällen schwierig. In Immobilienübertragungsverträgen sollte daher für diesen Fall stets eine vertragliche Regelung aufgenommen werden.