Aktiengesellschaft (AG)
Eine Aktiengesellschaft (AG) ist eine Kapitalgesellschaft mit eigener Rechtspersönlichkeit. Sie hat ein in Aktien zerlegtes Grundkapital, das mindestens 50.000 € beträgt. Die Gründer zahlen das Grundkapital ein und erhalten im Gegenzug Aktien. Es gibt Nennbetrags- und Stückaktien. Nennbetragsaktien müssen sich auf mindestens einen Euro belaufen. Stückaktien laufen dagegen nicht auf einen Nennbetrag, sondern sind im gleichen Umfang am Grundkapital beteiligt. Die Nennbetrags-oder Stückaktien können zudem als Namens-oder Inhaberaktien ausgegeben werden, wobei Inhaberaktien nur bei börsennotierten Unternehmen oder in strengen Ausnahmefällen ausgegeben werden dürfen. Der Regelfall ist daher die Namensaktie. Im Unterschied zur Namensaktie wird bei der Inhaberaktie der Aktionär nicht im Aktienregister eingetragen, sondern vielmehr handelt es sich um ein Inhaberpapier, sodass Berechtigter der Aktie der jeweilige Inhaber derselben ist und diese auch formlos übertragen und übereignen kann. Die Gründung einer Aktiengesellschaft erfolgt durch notarielle Beurkundung des Gründungsprotokolls nebst Satzung. Die Haftung der Aktiengesellschaft gegenüber Gläubigern ist auf das Vermögen der Aktiengesellschaft beschränkt.