Das Zusammenleben in der Familie, Ehe oder Partnerschaft wirft vielfältige rechtliche Fragen auf.
- Ist der gesetzliche Güterstand der Zugewinngemeinschaft im Rahmen einer Ehe tatsächlich für die individuelle Situation passend?
- Was geschieht mit dem bisherigen Vermögen der Partner?
- Wie soll neues Vermögen erworben werden, z. B. eine Immobilie? Wer finanziert die Kosten? Welche steuerlichen Konsequenzen ergeben sich hieraus?
- Wer haftet für etwaige Schulden?
- Was erfolgt im Falle einer Scheidung?
- Gibt es eigene Unternehmen, Immobilien oder sonstige Vermögenswerte, die besonders berücksichtigt oder geschützt werden müssen?
- Welche Vorsorge wird für gemeinsame oder angeheiratete Kinder getroffen?
Als Notare in Frankfurt beraten wir Sie mit viel Erfahrungen und Empathie zu diesen Themen. Wir finden mit Ihnen gemeinsam die geeigneten Lösungen, entwerfen und beurkunden die entsprechenden Verträge und sorgen so für Rechtssicherheit – individuell auf Sie und Ihre Situation abgestimmt.
Unsere Notarinnen bieten im Bereich Familienrecht insbesondere folgende Leistungen an:
- Entwurf und Beurkundung von Eheverträgen und damit einhergehende Beratung zum passenden Güterstand (Gütertrennung, modifizierte Zugewinngemeinschaft), zu Regelungen zum nachehelichen Unterhalt und zum Ausgleich von Versorgungsanwartschaften im Scheidungsfall
- Entwurf und Beurkundung von Trennungs- und Scheidungsfolgenvereinbarungen und eine objektive Beratung beider Parteien zu den Bereichen Güterstandswechsel, Ausgleich von Zugewinnansprüchen, Regelungen zum Trennungsunterhalt und nachehelichen Unterhalt, Regelungen zum Versorgungsausgleich, Regelungen zum Kindesunterhalt, Vornahme der Vermögensauseinandersetzung (ggf. Aufteilung und Übertragung gemeinsamer Immobilien und sonstiger Vermögenswerte)
- Entwurf und Beurkundung von Partnerschaftsverträgen nichtverheirateter Paare
- Beratung und Beurkundung von Immobilienübertragungsverträgen unter Ehegatten, Lebenspartnern und Eltern und Kindern
Als Notare sind wir zur Objektivität verpflichtet und beraten auch bei Ehe-, Partner- und Scheidungsvereinbarungen beide Seiten gemeinsam mit dem Ziel, für alle Beteiligten eine gerechte und auf den Einzelfall angepasste Lösung zu finden.
In einigen Fällen ist aber auch eine vorherige und jeweils einseitige Beratung durch Rechtsanwälte sinnvoll. Gerne arbeiten wir dann mit Ihren Rechtsanwälten, Mediatoren und Steuerberatern zusammen.
Weiterführende Informationen:
Eheverträge
- Wir besprechen mit Ihnen, ob Sie einen Ehevertrag benötigen und welches der richtige Güterstand für Ihre individuelle Situation ist (Zugewinngemeinschaft, Gütertrennung, modifizierte Zugewinngemeinschaft).
- Wir beraten Sie neutral zur Ausgestaltung des Ehevertrags, entwerfen den Vertragstext und führen schließlich die vom Gesetzgeber vorgeschriebene Beurkundung Ihres Ehevertrags durch.
- Wir prüfen Ihren bestehenden Ehevertrag und beurkunden gewünschte oder notwendige Änderungen, die sich z. B. durch veränderte Lebensumstände ergeben.
Für viele Partnerschaften ist heutzutage ein Ehevertrag sinnvoll. Der gesetzliche Güterstand der Zugewinngemeinschaft orientiert sich stark am klassischen Familienbild mit Kindern und einem Haupt- oder Alleinverdiener. Daher ist er oft nicht optimal.
Im Ehevertrag können Sie die Zugewinngemeinschaft nach Ihren Bedürfnissen modifizieren oder ganz ausschließen. Weiterhin sind auch individuelle Regelungen zum Versorgungsausgleich, zum Betreuungsunterhalt und zum nachehelichen Unterhalt möglich.
Besonders empfehlenswert kann ein Ehevertrag sein, wenn beide Ehepartner voll berufstätig sind, wenn einer der Partner selbstständig ist oder ein Unternehmen besitzt, wenn größere Vermögen, Schenkungen oder Erbschaften bestehen oder erwartet werden, wenn Sie als Geschiedene erneut eine Ehe schließen oder sich als Paar mit unterschiedlicher Staatsbürgerschaft verheiraten möchten.
Weiterführende Informationen finden Sie in unserem Ehevertrag-Ratgeber.
Gerne beraten wir Sie persönlich und erstellen den für Sie passenden Ehevertrag!
Lebenspartnerschaftsverträge
Seit 2017 ist die Ehe in Deutschland auch für gleichgeschlechtliche Paare offen. Schon vorher konnten sie jedoch im Rahmen des Lebenspartnerschaftsgesetzes als eingetragene Lebenspartnerschaft bereits einen eheähnlichen Status erlangen.
Ähnlich einer Ehe sind damit entsprechende Rechte und Pflichten verbunden. Dazu gehören Unterhaltspflichten, Erbrechte und im Falle einer Trennung auch Vereinbarungen zur Vermögensaufteilung oder sorgerechtliche Regelungen für gemeinsame oder adoptierte Kinder.
Hierzu gibt es gesetzliche Vorgaben. Nicht immer sind diese für die individuelle Situation passend. Im Rahmen eines Lebenspartnerschaftsvertrags lassen sich jedoch individuelle Regelungen treffen. Ähnlich wie beim Ehevertrag sieht der Gesetzgeber bei Änderungen im Lebenspartnerschaftsvertrag die Beurkundung durch einen Notar verpflichtend vor.
Sie möchten ihren bestehenden Lebenspartnerschaftsvertrag überprüfen und anpassen? Oder Sie möchten Ihre eingetragene Lebenspartnerschaft in eine Ehe mit entsprechendem Ehevertrag überführen?
Wir unterstützen Sie durch neutrale Beratung, rechtssichere Vertragsgestaltung und anschließende Beurkundung.
Trennungs- und Scheidungsfolgenvereinbarungen
Viele Ehepaare, die sich trennen, möchten sich im Guten einigen und ein langes Scheidungsverfahren vermeiden. Vor einer Scheidung bietet sich dafür der Abschluss einer Scheidungsfolgenvereinbarung an. Diese ist ein nachträglich geschlossener Ehevertrag, der speziell die Scheidungsfolgen festlegt. Auch wenn nach einer Trennung erst einmal keine Scheidung geplant ist, ist eine Trennungs- und Scheidungsfolgenvereinbarung sinnvoll.
So können Sie wesentliche Punkte wie den Wechsel in die Gütertrennung, Zugewinnausgleich, Versorgungsausgleich, Umgangsrecht, Trennungsunterhalt und nachehelichen Unterhalt bereits vor der Scheidung einvernehmlich regeln. Wenn sich die Ehegatten grundsätzlich einig sind, ist dies einem langwierigen Gerichtsverfahren meist vorzuziehen. Dies gilt im Besonderen, wenn es gemeinsame Kinder gibt.
Die Scheidungsfolgenvereinbarung muss notariell beurkundet werden. Daher bietet es sich an, auch die Beratung beim Notar in Anspruch zu nehmen. Diese ist mit den Gebühren für die Beurkundung bereits abgegolten. Zusätzliche Kosten für Rechtsanwälte können dann vermieden werden.
Der Notar ist allerdings verpflichtet, die scheidungswilligen Ehegatten neutral zu beraten. Gibt es strittige Punkte, kann eine einseitige Beratung durch Rechtsanwälte daher dennoch sinnvoll sein. Unsere Notare werden Sie darauf hinweisen, wenn sie es für notwendig halten.
Sollten Sie bereits rechtsanwaltlich beraten sein, so arbeiten wir auch gerne mit Ihren Rechtsanwälten, Mediatoren und ggf. Steuerberatern zusammen, um eine einvernehmliche und passende Vereinbarung für Sie zu erstellen und zu beurkunden.
Nach der Beurkundung der Scheidungsfolgenvereinbarung beim Notar können Sie einem Scheidungsverfahren gelassen entgegensehen. Das Gericht hält sich in der Regel an die getroffenen Vereinbarungen. Für Ihre einvernehmliche Scheidung wird dann auch nur ein Rechtsanwalt benötigt, was weitere Kosten spart.
Gerne beraten wir Sie und setzen mit Ihnen eine passende Scheidungsfolgenvereinbarung auf.
Vermögensübertragungen und Schenkungen unter Ehegatten und Lebenspartnern
Abhängig vom gewählten Güterstand und den Lebensumständen kann es sehr sinnvoll sein, die Vermögensverteilung der Ehegatten untereinander zu prüfen und von einem Partner an den anderen Partner zu übertragen.
Wenn beispielsweise beide Partner ihren Teil – materiell oder immateriell – zum Erwerb einer Immobilie beigetragen haben, kann es richtig sein, dass auch beide als Eigentümer im Grundbuch eingetragen sind.
Andererseits kann es sinnvoll werden, dass nur ein Ehegatte Vermögen bildet, wenn der andere unternehmerische Risiken trägt und hierbei mit seinem privaten Vermögen haftet.
Eine ausgewogene Vermögensverteilung durch Vermögensübertragung zu Lebzeiten kann später auch die Belastungen durch Schenkungs- und Erbschaftssteuer reduzieren. Darüber hinaus lassen sich durch den bewussten Wechsel des Güterstands und daraus resultierenden Ausgleichszahlungen für größere Vermögen gezielt Steuerbelastungen senken (vgl. hierzu: steueroptimierte Vermögensübertragung mit der „Güterstandsschaukel“).
Bei einer Vermögensübertragung oder Schenkung unter Ehegatten und Lebenspartnern sind in der Regel viele Aspekte und rechtliche Auswirkungen zu beachten. Zudem sind oft beurkundungspflichtige Anpassung an Ehevertrag, Erbvertrag oder Testament notwendig.
Gerne beraten wir Sie und sorgen für eine rechtssichere Umsetzung.