09.02.2018
Rechtssicher zum Vertragsschluss: Was ist eine korrekte Unterschrift?
Muss ich mit Vor- und Zunamen unterschreiben, kann ich den Vornamen mit Punkt abzukürzen oder lediglich mit Nachnamen zeichnen, muss ein Doppelname ausgeschrieben werden oder reicht vielleicht sogar ein immer wieder einheitlich verwendetes Kürzel?
Antworten zu diesen oft gestellten Frage gibt Bettina Selzer, Notarin in Frankfurt am Main, in einem Interview mit dem Hessischen Rundfunk (Radio HR4) am 9. Februar 2018.
Denn tatsächlich muss die rechtsgültige Unterschrift gewissen formalen Vorgaben genügen. Bettina Selzer erläutert daher im Radio-Interview bei HR4 und in einem ausführlicheren Fachartikel hier auf der Seite, wie die Unterschrift, etwa bei einem Hauskauf, einer Vollmacht oder einem Testament aussehen muss, damit sie formal rechtlich korrekt ist.