Notar Frankfurt: Vollmachten und sonstige Tätigkeitsbereiche

Selzer Reiff Notare Frankfurt - Vollmachten und sonstige Tätigkeiten

Vollmachten

Ein gesundheitlicher Schicksalsschlag kann jeden plötzlich treffen und dazu führen, dass man nicht mehr für sich selbst handeln kann. Für diesen Fall kann man einfach vorsorgen und Vorsorgevollmachten mit Patientenverfügung und Betreuungsverfügungen erteilen. In der Regel kann dann eine gerichtliche Betreuung vermieden werden.

Einzelheiten können Sie auch unserer Präsentation zur Informationsveranstaltung „Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung“ im Rahmen des 12. Bürger-Info-Tags der Notarkammer Frankfurt entnehmen.

Auch die Erteilung von Generalvollmachten im vermögensrechtlichen Bereich ist zur Vorsorge sinnvoll.

Grundsätzlich können diese Vollmachten und Erklärungen beim Notar, aber auch privatschriftlich abgegeben werden (in gewissen Bereichen wie beispielsweise Grundstücksgeschäfte ist eine notarielle Vollmacht jedoch erforderlich).

Der Vorteil der notariellen Beurkundung ist jedoch Folgender:

  • Beim Notar erfolgt eine ausführliche Beratung und exakte juristische Umsetzung in der Urkunde.
  • Der Notar stellt die Geschäftsfähigkeit des Vollmachtgebers in der Urkunde fest.
  • Bei Verlust der Urkunde können weitere Ausfertigungen erteilt werden.
  • Öffentliche Urkunden genießen ein hohes Vertrauen im Rechtsverkehr.
  • Auch Grundstücksgeschäfte können mit einer entsprechenden notariellen Vollmacht durchgeführt werden.

Unsere Notare betreuen und beraten Sie daher gerne bei folgenden Vollmachten:

  • Generalvollmacht
  • Vorsorgevollmacht mit Patienten- und Betreuungsverfügung
  • Vollmachten zum Kauf- oder Verkauf von Immobilien
  • Stimmrechtsvollmachten für Gesellschafter- und Hauptversammlungen
    (OHG, KG, GmbH, UG, AG),
  • Registervollmachten

Sonstige Dienstleistungen

  • Beglaubigungen von Unterschriften
  • Beurkundung von eidesstattlichen Versicherungen
  • Erstellung beglaubigter Abschriften von Dokumenten (z.B. Zeugnissen)
  • Erstellen von Vertragsentwürfen
  • Notarielle Beratung ohne spätere Beurkundung