22.02.2017

BGH-Urteil zur Kündigung von Bausparverträgen: Was dies für Verbraucher bedeutet

Angesichts des derzeitigen Zinstiefs sind alte Bausparverträge mit drei oder vier prozentiger Verzinsung auch als Geldanlage äußerst attraktiv. Was den Verbraucher freut, wird für Bausparkassen zunehmend zur Belastung und sie suchen mittels Kündigung ihre Kunden aus den Verträgen zu drängen.

In einem aktuell verhandelten Fall haben die Bausparkassen nun vor dem Bundesgerichtshof Recht bekommen: Wenn Sparer zehn Jahre lang ihren Anspruch auf ein Baudarlehen nicht geltend machen, könne ihnen der Vertrag gekündigt werden, da es dem Sinn und Zweck eines Bausparvertrages widerspreche, diesen über mehr als zehn Jahre hinaus als Sparanlage laufen zu lassen.

Das Urteil kann durchaus als richtungsweisend bezeichnet werden und die Zahl der Kündigungen von Altverträgen durch die Bauspar-Versicherer dürfte weiter zunehmen. Allerdings gibt es eine Vielzahl von Gründen, auf die die Bausparkassen die Kündigung von Bausparverträgen stützen. Das Urteil sei keinesfalls auf alle Gründe anwendbar, betonen daher Verbraucherschützer und raten von einer Kündigung des Bausparvertrages Betroffenen, die Gründe und deren Rechtmäßigkeit genau zu prüfen oder durch einen Anwalt prüfen zu lassen.

Häufige andere Kündigungsgründe, über die im aktuellen BGH-Urteil nicht entschieden wurde, sind beispielsweise die „Störung der Geschäftsgrundlage“, ein Rückstand bei den Sparraten oder ein „übersparter Bausparvertrag“.

Weitere Informationen zum Urteil und seinen Auswirkungen sowie eine ausführlichen Filmbeitrag finden Sie auf der Internetseite des ZDF unter:

https://www.zdf.de/verbraucher/volle-kanne/kuendbarkeit-von-bausparvertraegen-100.html

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