23.04.2015
Testament errichten beim Notar
Kosten-Vorteile von notariellen Testamenten und anderen notariellen Verfügungen von Todes wegen gegenüber dem handschriftlichen Testament und Erbschein
von Notarin Bettina Schmidt
Viele Erblasser scheuen den Gang zum Notar, weil sie die notariellen Kosten für ein Testament sparen wollen. Wenn kein notarielles Testament oder kein notarieller Erbvertrag vorliegen, muss dann allerdings von den Erben in der Regel ein Erbschein beantragt werden, sofern Immobilien und Sparguthaben vorhanden sind.
Banken und das Grundbuchamt akzeptieren nämlich kein handschriftliches Testament, hier muss zum Nachweis der Legitimation von den Erben ein Erbschein vorgelegt werden, wenn kein notarielles Testament beim Nachlassgericht hinterlegt ist.
Der Erbschein muss von den Erben beim zuständigen Nachlassgericht am Wohnort des Erblassers beantragt werden, das die Sach- und Rechtslage überprüft. Die Ausfertigung des Erbscheins dient als Nachweis der Erbenstellung oder Miterbenstellung im Rechtsverkehr. Im Erbschein werden auch Vor- und Nacherbfolgen, die Erbquoten sowie etwaige Testamentsvollstreckungen aufgeführt, allerdings nicht Vermächtnisse oder Auflagen.
Nur dann, wenn der Erblasser ein notarielles Testament oder eine andere notarielle Verfügung von Todes wegen errichtet hat, ist ein Erbscheinverfahren entbehrlich.
Der Gang des Erblassers zum Notar spart also nicht unerhebliche Kosten, da die Testamentserrichtungsgebühr oftmals nur die Hälfte der Gebühr für die Erbscheinbeantragung und Erbscheinerteilung beträgt. Der Erbschein wird über einen Notar Ihrer Wahl beim Amtsgericht (Nachlassgericht) beantragt; im Erbschein sind alle relevanten Daten anzugeben und deren Richtigkeit an Eides Statt zu versichern.
Liegt also beispielsweise gar kein Testament vor, sind alle Verwandten anzugeben, die kraft gesetzlicher Erbfolge zu Miterben berufen sind. Existiert ein handschriftliches Testament, dann muss dieses beigefügt werden. Das Erbscheinverfahren kann einige Monate in Anspruch nehmen, auch diese Zeit und die damit verbundenen Umstände lassen sich durch ein notarielles Testament sparen.
Weitere Informationen zum Thema Testament und Erbe siehe auch:
Sicher vererben: Testament und Erbvertrag garantieren Testierfreiheit
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