25.10.2013
Warum Gründer der sogenannten „kleinen“ Aktiengesellschaft immer öfter den Vorzug gegenüber der GmbH geben
Von Rechtsanwältin Notarin Bettina Schmidt
Bei der sogenannten „kleinen Aktiengesellschaft“ handelt es sich um kleine oder mittelständische Aktiengesellschaften, die ihre Aktien nicht an der Börse handeln. Aktiengesellschaften erfreuen sich immer größerer Beliebtheit, zumal das Renommee der Aktiengesellschaft größer ist als das der GmbH.
Vorteile gegenüber der GmbH liegen vor allem in der einfachen Kapitalbeschaffung. Durch die Ausgabe von Aktien können Bekannte, Freunde, Geschäftspartner und Mitarbeiter auch mit kleinen Beträgen schon beteiligt werden.
Im Unterschied zur GmbH sind Aktionäre von der Geschäftsführung ausgeschlossen. Der Vorstand ist weisungsfrei. Aktionäre sind auf ihr Fragerecht in der Hauptversammlung beschränkt, während die Gesellschafter einer GmbH sich aktiv in die Geschäftsführung einmischen können. Für ein Unternehmen kann es nachteilig sein, wenn mehrere Personen erst über die Richtung der Geschäftsführung streiten müssen. Aus diesem Grund lehnen es professionelle Führungskräfte oftmals grundsätzlich ab, für eine GmbH tätig zu werden.
Ein erfolgreicher Unternehmer kann durch die Gründung einer Aktiengesellschaft seine Unternehmensnachfolge vorbereiten, indem er der zweiten Generation nach und nach Aktienpakete verschenkt, ohne Erbschaftssteuer auszulösen. Er kann sich vom Tagesgeschäft zurückziehen, indem er einer fremden Führungskraft den Vorstand überlässt und selbst Mitglied im Aufsichtsrat wird. Auf diese Weise kann das Unternehmen noch dauerhaft von seinen Erfahrungen profitieren und er kann den Vorstand überwachen.
Ob eine Aktiengesellschaft für Sie die richtige Gesellschaftsform darstellt, sollten Sie vorher eingehend prüfen lassen. Die Satzung sollte individuell auf Sie zugeschnitten werden. Lassen Sie sich vorher von Ihrem Notar eingehend beraten.