11.04.2011
Die arbeitsrechtliche Stellung des Fremd-Geschäftsführers
Der Fremd-Geschäftsführer einer GmbH ist nicht selbst Gesellschafter. Er ist jedoch Organ der Gesellschaft und kann diese rechtlich vertreten. Arbeitsrechtlich stellt sich nun die Frage, inwiefern die gesetzlichen Regelungen und Schutzrechte für Arbeitnehmer auch auf den Fremd-Geschäftsführer zutreffen, z.B. hinsichtlich Urlaubsansprüchen oder Kündigungsschutz.
Wie der Status des Fremdgeschäftsführers im Einzelnen zu bewerten ist und wie z.B. durch entsprechende Gestaltung des Geschäftsführerdienstvertrages Rechtssicherheit geschaffen werden kann, erläutert Rechtsanwältin Sonja Reiff im Fachartikel: Der Fremd-Geschäftsführer und seine arbeitsrechtliche Stellung.