05.05.2015
Vermietung, Immobilienkauf und Maklerprovisionen: Das Bestellerprinzip kommt.
Welche Auswirkungen dies hat, wann es gilt und was dies für Käufer von Immobilien und Wohnungsmieter bedeutet
Nachdem die entsprechende Gesetzesänderung bereits im März verabschiedet wurde, tritt voraussichtlich zum 1. Juni 2015 das Besteller-Prinzip im Maklerrecht bei der Wohnungsvermittlung in Kraft. Entgegen manch anders lautenden Veröffentlichungen wird dieses jedoch nur für die Vermittlung von Mietwohnungen gelten. Beim Erwerb von Immobilien und Grundstücken ändert sich vorerst nichts. Hier können also die Kosten für den Makler auch weiterhin von vornherein dem Käufer zugeschrieben werden.
Bei Mietwohnungen hingegen gilt dann: Wer bestellt, der bezahlt auch. Beauftragt also der Wohnungsbesitzer einen Makler mit der Vermietung seiner Immobilie, so hat er auch die Kosten für den Makler zu tragen und kann diese nicht auf den neuen Mieter abwälzen. Eine Ausnahme besteht lediglich, wenn der Mieter bereits vor dem Vermittlungsauftrag des Wohnungsbesitzers seinerseits einen Vertrag zur Wohnungssuche mit dem Makler abgeschlossen hatte.
Viel diskutiert wird derzeit die Erwartung von Umgehungstatbeständen, gerade in Ballungsräumen wie Frankfurt, wo der Wohnraum knapp ist. Detaillierte Informationen hierzu sowie Hinweise, wie sich betroffene Mieter nach dem 1. Juni verhalten sollten, gibt Rechtsanwalt Alexander Nadiraschwilli in einem ausführlicheren Fachbeitrag zum Thema Besteller-Prinzip auf dem Portal Anwalt.de.
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