23.04.2015
Testament machen beim Notar: Fachkundige Beratung, die Sicherheit und auch Kostenvorteile bietet
Viele Erblasser scheuen den Gang zum Notar, weil sie die notariellen Kosten für ein Testament sparen wollen. Aber ist dies wirklich so? Oder bietet das Erstellen des Testaments beim Notar vielleicht sogar Kostenvorteile? Denn wenn kein notarielles Testament oder kein notarieller Erbvertrag vorliegen, muss anschließend von den Erben in der Regel ein Erbschein beantragt werden, sofern zum Beispiel Immobilien und Sparguthaben vorhanden sind.
Das Beantragen des Erbscheins ist durchaus mit gewissem Aufwand verbunden. Und nicht nur das, oftmals beträgt die Gebühr für die Erbscheinbeantragung und Erbscheinerteilung bis zum doppelten der Testamentserrichtungsgebühr beim Notar.
Der Gang des Erblassers zum Notar kann also erhebliche Kosten sparen und die Erben in einer meist ohnehin schweren Situation auch zeitlich und emotional entlasten. Ausführlichere Infos zu den Vorteilen der Testamentserrichtung beim Notar finden Sie in einem Fachbeitrag von Frau Schmidt, Rechtsanwältin und Notar in Frankfurt.
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