08.01.2015
Vollmachten und Notfallvorsorge
Im Alter oder bei schwerer Krankheit ist es mitunter nicht mehr möglich, notwendige Entscheidungen selbst zu treffen. Um auch bei eigener Entscheidungsunfähigkeit das Selbstbestimmungsrecht wahrzunehmen, gibt es das Rechtsmittel der Vollmachten.
Mithilfe einer Generalvollmacht oder Vorsorgevollmacht lassen sich schon frühzeitig vertretungsberechtigte Personen bestimmen, die im Ernstfall im eigenen Sinne für einen entscheiden können.
Die Vollmacht kann sich unter anderem erstrecken auf die Bereiche Gesundheitsfürsorge,
Vermögensverwaltung, Bestimmung des Aufenthaltsortes, Einsicht in Krankenakten, Besuchsrecht, Mitbestimmungsrecht des Bevollmächtigten in Fragen der Heilbehandlung und medizinischen Versorgung etc.
Bei der Ausstellung und Beurkundung von Vollmachten unterstützt und berät Sie der Notar vor Ort. Einen ersten Überblick über die verschiedenen Arten der Vollmacht, die Unterschiede und Möglichkeiten der Einschränkung von Vollmachten für die Notfallvorsorge finden Sie auf der Internetseite der Bundesnotarkammer unter:
http://www.bnotk.de/Buergerservice/Informationen/Vollmacht/index.php
Tag-It: Notfallvorsorge, Vollmacht Notar, Generalvollmacht, Vorsorgevollmacht, Patientenverfügung, Betreuungsverfügung
Weitere Informationen zum Thema:
Warum eine Patientenvorsorgevollmacht nicht erst im Alter ein Thema sein sollte
(Fachbeitrag von Bettina Schmidt, Rechtsanwältin und Notar Frankfurt)