03.09.2014

EnEV 2014: Worauf Makler unbedingt achten sollten

Die neue Energieeinsparverordnung (EnEV) ist zum 1.5.2014 in Kraft getreten. Verkäufer, Vermieter oder Verpächter von Immobilien müssen danach in ihren Immobilienanzeigen künftig zusätzliche Pflichtangaben zu energetischen Kennwerten machen.

Kommen sie dieser Pflicht nicht nach, kann es teuer werden. Verstöße gegen die neuen Vorgaben der EnEV 2014 können ab 1.5.2015 mit Bußgeldern bis zu 15.000 Euro belegt werden.
Ausführlicher hat die IHK Frankfurt die entsprechenden Informationen auf Ihrer Internetseite zusammengestellt:

http://www.frankfurt-main.ihk.de/recht/themen/aktuell/news/16295/

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