12.05.2014

Sicher vererben: Testament und Erbvertrag garantieren Testierfreiheit

Der letzte Wille ist eine sehr persönliche Angelegenheit. Neben der gesetzlichen Erbfolge, die greift wenn jemand von seinem Gestaltungsrecht keinen Gebrauch macht, bieten das Testament und der Erbvertrag die Möglichkeit, die Verwendung des Nachlasses individuell festzulegen.

Der Erbvertrag kann im Gegensatz zum Testament unwiderruflich ausgestaltet werden und es können auch mehrere Parteien ihren letzten Willen erklären. Der Erbvertrag ist zwingend unter Mitwirkung eines Notars zu schließen, um eine fachkundige Beratung sicherzustellen. Das Testament hat in handschriftlicher Form auch ohne Niederschrift beim Notar Gültigkeit. Jedoch empfiehlt sich auch beim Testament die fachkundige Beratung. Denn allzu oft bieten eigenhändig erstellte Testamente Anlass zu Erbstreitigkeiten oder sie sind aufgrund von formalen Fehlern ungültig. Dann tritt trotz erklärtem letzten Willen die gesetzliche Erbfolge ein.

Wie wichtig eine exakte Formulierung für die Nachlassregelung ist, zeigte jüngst eine Entscheidung des Oberlandesgerichtes Hamm, von dem das Testamentsregister in einer Pressemitteilung berichtet:
Ein nunmehr verstorbener Ehemann hatte mit seiner zweiten Ehefrau ein Ehegattentestament errichtet, in dem sich die Eheleute gegenseitig zu alleinigen Erben einsetzten. Nach dem Tod beider Ehegatten sollten die Tochter des Ehemanns aus erster Ehe sowie ein Neffe der Ehefrau zu gleichen Teilen erben.

Als der Ehemann nun verstarb und die Ehefrau das Erbe ausschlug, wurde das Erbe jedoch nicht an Tochter und Neffe aufgeteilt, sondern fiel alleinig der Tochter des verstorbenen Ehemannes zu. Die Tochter des Ehemanns sei in diesem Fall als einziger Abkömmling Alleinerbin und der testamentarisch bestimmte Schlusserbe werde nicht regelmäßig Ersatzerbe, Urteilte das OLG in der Auseinandersetzung zwischen Neffe und Tochter.

Hier finden Sie eine ausführliche Beschreibung der Erbauseinandersetzung.

Das Testamentsregister empfiehlt daher ausdrücklich eine fachkundige rechtlich Beratung bei der Nachlassregelung sowie ein rechtssicheres notarielles Testament oder einen Erbvertrag.

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