23.07.2013
Arbeit in Grundbuchämtern soll effizienter werden
BMJ: Bundestag beschließt Gesetzentwurf zur Einführung eines Datenbankgrundbuches
Nachdem im Jahr 2009 die rechtlichen Voraussetzungen für die Einführung des elektronischen Rechtsverkehrs und der elektronischen Akte im Grundbuchverfahren geschaffen wurden, wird nun die Modernisierung des Grundbuchrechts fortgesetzt. Ziel ist die Einführung eines bundesweiten Datenbankgrundbuches, das den veränderten Anforderungen und Erwartungen an das Grundbuchverfahren gerecht werden soll, so die Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger in einer Pressemeldung des BMJ.
Rund 36 Millionen Grundbücher mit mehr als 400 Millionen Seiten müssen hierzu in die neue Datenbankstruktur überführt werden. Ein Zeitplan für das Projekt wurde noch nicht veröffentlicht. Mit Rücksicht auf den enormen Aufwand, der insbesondere mit der Übertragung der vorhandenen Grundbücher in eine datenbankgeeignete Form verbunden ist, sollen die Länder den Zeitpunkt der tatsächlichen Einführung des Datenbankgrundbuchs jeweils selbst bestimmen können.
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