13.02.2013
Bundesgerichtshof entscheidet über Pflichtteilsberechtigung eines Abkömmlings trotz Pflichtteilsverzicht
Pflichtteilsansprüche eines entfernteren Abkömmlings werden nicht durch letztwillige oder lebzeitige Zuwendungen des Erblassers geschmälert, die dieser einem trotz Erb- und Pflichtteilsverzichts testamentarisch zum Alleinerben bestimmten näheren Abkömmling zukommen lässt, wenn beide Abkömmlinge demselben Stamm gesetzlicher Erben angehören und allein dieser Stamm bedacht wird. Dies entschied der Bundesgerichtshof in einem aktuellen Erbrechtsfall.
Eine umfangreiche Darstellung über das Verfahren und die Urteilsbegründung finden Sie unter: http://www.anwalt-suchservice.de/rechtsprechung/erben_vererben/erben_12454.htm
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